Interessant auch das zu kennen !

Der Eid des Hippokrates

oder

Das Ärztegelöbnis

*)

Hierbei handelst es sich um einen Versprechenseid (“promissorischer Eid”) im Gegensatz zu dem aus dem allgemeinen Recht bekannten Aussage- oder “assertorischen bzw. konfirmatorischen ” Eid. Es wird bei diesem Eid versprochen, sich in der Zukunft entsprechend dem abgegebenen Eid zu verhalten. Damit wird der ethische Charakter eines solchen Versprechens, das auf religiöser Grundlage (“Anrufung der Götter”) erfolgt, offenbar. Bei Hippokrates wurden in der Eidesformel vor allem die Götter Apollon und Asklepios namentlich angerufen.

Mit diesem Eid, der gleichsam die formale Voraussetzung für die Ausbildung war, werden gleich zu deren Beginn zwei - für die damalige Zeit wesentliche - Zusagen abgegeben:

1. Es wurde eine Verpflichtung gegenüber dem “Lehrherrn” erklärt.

In gewisser Weise kann man in der vertraglichen und durch Eid beschworenen Verpflichtung, wirtschaftliche  Verantwortung für die Familie des Lehrherrn zu übernehmen, so sie in Not geraten sollte, eine Art Studiengebühr sehen - nach dem Grundsatz: wenn man materielle Lasten zu tragen hat, strengt man sich besonders an, seine Ausbildung schnellstens und erfolgreich abzuschließen. Zu dieser Verpflichtung gehörte im übrigen auch, bei entsprechendem Wunsch, die männliche Nachkommenschaft des Lehrherrn - und zwar unentgeltlich - in der ärztlichen Kunst zu unterweisen (eine Art Generationenvertrag im Kleinen).

2. Es wurde eine Verpflichtung gegenüber dem Patienten abgegeben.

Dem Leidenden wird versprochen, die ärztliche Leistung nach bestem Vermögen abzugeben, sowie Schädigung und Unrecht von ihm abzuwehren. Dabei wird in einem Pflichtenkatalog (heute würde man sagen : “Lastenheft”) in mehreren Punkten festgelegt, welche Zusagen der zukünftige Arzt zum Schutz und zur Heilung des Patienten u. a. einzuhalten schwört. Hierzu gehören :

Ellipse

Der angehende Arzt verpflichtete sich schon zu Beginn seiner Ausbildung, nicht alles selber machen zu wollen, sondern bei nicht in sein Gebiet fallenden Krankheiten die Patienten an die Spezialisten zu “überweisen”.

Ellipse

Der zukünftige Arzt verpflichtete sich aber ebenso, über alles, was er über den Patienten erfuhr, Schweigen zu bewahren.

Ellipse

Er verpflichtete sich weiterhin zu einem vorbildhaften Verhalten gegenüber seinen Patienten und Mitmenschen.

*)

Über die Ethik der Medizinischen Berufe s. a. Gerd Leidig

zurück zu    Pharmakologie

 “Zur Standesethik des Apothekers”

Erklärung des Begriffs Apotheke

letzter Stand :  11. Januar 2002

© :  bu-isy 2000

[Site map] [Editorial] [Ihre Apotheke] [Ihre Gesundheitskarte] [Ihre Versorgung] [Ihre aktuelle Seite] [Baustelle]